Die in der Menschheitsgeschichte wirkmächtigste Aggression bildeten stets Lügen in Form von Halbwahrheiten und Übertreibungen.
-  Macht  ist  das  Vermögen,
ungezügelt  zu  lügen.
  Webseite im Werden Steckbrief gem §§ 24 u 25 Mediengesetz:
 
Konterfei

Target: Norbert  Mühlhauser, geb 4.2.1959
Klagsadresse: Burgholzstr. 12, A-3352 St.Peter/Au

Diese website unterliegt der ausschließlichen Verfügungsgewalt der obig angeführten Privatperson.

 
Grundlegende Richtung dieses Mediums:
Die (mentale) Erhebung gegen die strukturelle Ausbeutung des Individuums durch Gesellschaftsarchtiketen, d.h. durch jene, die vermeinen, der Bürger wäre nur Bewirtschaftungssubstrat zur höheren Ehre des zivilisatorischen Gesamtkunstwerkes von Machthabern (=Meinungsmachern).
 

Zur Privatperson:
Der Verfasser hat keinerlei politische Intentionen mit Ausnahme des politischen Ausdrucks. Seine perönlichen Präferenzen sind:
- Beschau aus der inneren Mitte
- der unverschämte Lebensgenuss
- die Debatte
- Rausch und Ekstase als Ausfluss höchster Lebens- und Bewusstseinsintensität (leider eher theoretisch)

Wegen der in dieser Gesellschaft hemmungslos exekutierten Gesinnungskontrolle ist ihm als Normalbürger die Einrichtung eines Diskussionsforums auf dieser website nicht möglich, da damit verbundene Rechtskosten für Normalbürger nicht finanzierbar sind und er sich andererseits auch nicht zum Handlanger der Gesinnungskapos machen möchte - ganz abgesehen von den erfoderlichen Zeitressourcen für die gebotene "Moderation", sprich: Selbstzensur.

Lobpreisungen, Wünsche, Anregungen und Beschwerden bitte an folgende eMail schicken:


Da der Verfasser sich jedoch sein Einkommen selbständig erwirtschaften muss, hat er für Privatveranlassungen wie derlei Beantwortungen nur vielleicht 2 Stunden im Monat Zeit.

Mieterschutz oder:
 Die Milch der
 frommen
 Denkungsart



Feinstaublüge
Lügenpropaganda
 rund um's CO2

CO2-Desinformation
 neuerdings leider
 auch in der
 'Wiener Zeitung'

'Kreuzigt ihn!' oder:
 Ein Weiser & 1000
 Ökofaschisten

Klimahysterie oder:
 Weshalb selbst
 Laien
 zweifeln dürfen

!!! akt. NACHTRAG !!!


Autohatz als
 Verkehrspolitik

Sicherheitsdiktatur
 & Promillehysterie

Bolschewisierung
 durch
 Herabwürdigung

Mehr Entrechtung
 durch
 EU-Reformvertrag

Unsere'Grundrechte'
 am Beispiel
 Bürgermitsprache
 bei Zuwanderung

Raucherhatz oder:
 Entrechtung durch
 das Geschäft mit
 Statistikstudien
 und Gutachten

Kuschelzwang oder:
 Diktat der
 salbungsvollen
 Rede



Wirtschaftskrise &
 Leichen im Keller
 unserer
 Apparatschiks






Textfeld: Im Gedenken an die Freiheit*)



=



*) gemeint ist die einstige Freiheit, die noch etwas anderes bedeutete als die zwangsbeglückende Befreiung von zuvor ausgetrommelten Ängsten.
Weshalb den EU-Reformvertrag brandmarken?

Warnung an alle, die vom Bildungsangebot des Fernsehens durchdrungen sind:
Die nachfolgenden Ausführungen sind geeignet, Ihnen den Seelenfrieden zu rauben, und können Bluthochdruck verursachen.

Durch den EU-Reformvertrag wird zwar eine bessere Handlungsfähigkeit durch Verschlankung der Kommission erreicht, gleichzeitig wird aber durch Wegfall des Einstimmigkeitserfordernisses in vielen Bereichen die formalrechtlich bisher noch weitgehend souveräne Republik Österreich dem Mehrheitsbeschluss eines Kollektivorgans, d.h. der Kommission bzw des Rates, unterworfen. Dies stellt einen weiteren drastischen Eingriff in die Souveränität des österreichischen Wahlvolkes dar, das schon vor dem EU-Reformvertrag - trotz Vetorechtes, also sozusagen freiwillig in Vertragsbefolgung herbeigeführt - nur mehr über stark eingeschränkte Rechtsgestaltungsbefugnisse etwa in den Bereichen Lebensmittelrecht, Besteuerung, oder Sozialrecht verfügte.

Die vielgepriesene Mitsprache der nationalen Parlamente  beschränkt sich im Wesentlichen auf Anhörungsrechte - entschieden wird im Rat und im Europäischen Parlament ("EP"). Konkret wird von den Beschwichtigern folgendes angesprochen: Die nationalen Parlamente haben einen Anspruch darauf, dass ihnen EU-Gesetzesentwürfe vorgelegt werden. Dazu dürfen sie dem Rat, dem EP oder der Kommission Stellungnahmen zur Kenntnis bringen (siehe Protokoll "ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION" zum EU-Reformvertrag, Amtsblatt C 306/148 v 17.12.2007). Eine qualifizierte Minderheit der nationalen Parlamente darf außerdem die Prüfung eines Gesetzesentwurfes veranlassen, wenn argumentiert werden kann, dass der Entwurf das Subsidiaritätsprinzip verletzt, also der Gesetzeszweck genausogut auf nationaler Ebene erreicht werden könnte. Die Hälfte der den nationalen Parlamenten zugeteilten Stimmen (2 pro Nation)  kann die Prüfung eines Gesetzesvorschlages (d.i. eines Entwurfes, der dem EP bereits vorgelegt wurde) aus den gleichen Gründen veranlassen. Diese Eingaben begründen aber keinen weitergehenden Rechtanspruch, da - theoretisch selbst bei einer überwältigenden Ablehnung durch die nationalen Parlamente - der Rat und das EP entscheidet (siehe Protokoll "ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT" zum EU-Reformvertrag, Amtsblatt C 306/150 v 17.12.2007, insbesondere dessen Artikel 7).

Die bereits bisher wirksame Einschränkung der nationalen Autonomie rührt daher, dass die vertraglich vereinbarte Schaffung des Binnenmarktes zum Anlass genommen wird, nicht nur Zölle zwischen den Mitgliedstaaten abzuschaffen, sondern auch jeglichen Unterschied in nationalen Gesetzgebungen, der auch nur im entferntesten die Verkehrsfreiheiten berühren könnte, zum Anlass einer Aushebelung durch den EuGH zu nehmen. Diese Verkehrsfreiheiten betreffen das private und wirtschaftliche Niederlassungsrecht von EU-Rechtssubjekten (für EU-Bürger, EU-Arbeitnehmer und EU-Unternehmungen), sowie die Dienstleistungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit. Zwar ist ein Recht auf Arbeit Bestandteil des Gemeinschaftsrechts, andererseits haben die Mitgliedstaaten schon bisher kein Recht mehr, die Einhaltung kollektivvertraglicher Mindestlöhne in ihrem Hoheitsgebiet lückenlos durchzusetzen. Den gleichen Effekt hat die durch die oa EU-Zielsetzungen geförderte Verlagerung der Arbeit in Billiglohnländer, durch die ein fundamentales Prinzip der freien Marktwirtschaft, der Wettbewerb, ausgehöhlt wird. Diesem Wettbewerb allein haben wir in den letzten hundert Jahren eine Steigerung der Produktivität zu verdanken, die es ermöglicht, dass heutzutage in jedem Haushalt eine Waschmaschine steht. Denn wo stünden wir, wenn auf jeden Haushalt rechnerisch nur alle 200 Jahre eine Waschmaschine käme?

Statt der klassischen Wettbewerbsprinzipien, wie Prozessoptimierung, Einfühlungsvermögen in Kundenbedürfnisse, innovative Konzeption, Ingenieurskreativität, Ressourceneffizienz, Fleiß und Sorgfalt etc wird eine schäbige, andersgeartete Qualität des Wettbewerbs zur Verteidigung der neuen Freihandelsökonomie herangezogen, nämlich jenen der billigsten Grundstückspreise und der billigsten Arbeitskräfte sowohl in Produktion als auch im Anlagenbau fernab der Verbrauchsorte. Gleichzeitig wird höherer Transportaufwand in Kauf genommen: ein Umstand, dem wir infolge weltweit höherer Treibstoffe die jüngste europäische Zwischenkonjunktur zu verdanken haben. Ob sich die Arbeitskraft aus chinesischen Umerziehungslagern speist, ist dabei wohl egal (die EU hat zwar einen Außenzoll, aber nur mehr sehr niedrig und oftmals - insbesondere für WTO-Mitglieder - ausgesetzt).

Zugleich kann der Bürger mehr Obulus für die Beschäftigungssicherung in der Steuerverwaltung entrichten, weil die Kontrolle durch komplizierte Auflagen der EuGH-Rechtsprechung aufwendiger wird. Freilich wird der administrative Aufwand dafür zum Teil auch in den privatrechtlichen Bereich, etwa hin zu Banken und Steuerberatern, verlagert.

Dieses Konzept führt zwar dazu, dass weniger entwickelte Länder mit Arbeit bedacht werden und einen Wirtschaftsaufschwung infolge ihrer lokalen Wertschöpfung erleben, doch wird dabei eigenen Wirtschaftsräumen Substanz entzogen. Die Entindustrialisierung führt dazu, dass immer mehr künstliche Arbeit im Zusammenhang mit Menschenführung und Beaufsichtigung, Reglementierung und Kontrolle durch die EU-Machthaber geschaffen wird, um den Verlust an nachfragebasierter Arbeit zu kaschieren. Die Annäherung an die Ausbeutungsbürokratie des Bolschewismus, in der eine Herrschaftsklasse die Arbeitskraft der Werktätigen ua auch mit Vorwänden wie Bekämpfung des Revisionismus und Faschismus ausbeutete, ist evident. Die Fürsorge in Selbstbereicherungsabsicht feiert gleichfalls fröhliche Urständ'. Genauso aber auch die Telefonhausiererei (Telefonmarketing, Marktforschung - wo doch vor gar nicht langer Zeit Betteln und Hausieren verboten war;  Was muss man nicht alles tun, um ohne qualifizierte Industriearbeitsplätze sein Brot zu verdienen?)

Als neue Bereiche ohne Vetorecht idF des EU-Reformvertrages sind beispielsweise zu nennen:

  • Politiken über Versorgungsbetriebe
  • Energiepolitik
  • Raumfahrtspolitik
  • Asylrecht (EU-weit sind 20 Millionen Einwanderungen in naher Zukunft projektiert)
  • strafrechtliche Harmonisierungsmaßnahmen in den Bereichen Terrorismus, Menschenhandel, Geldwäsche, Korruption, Geldfälschung, Computerkriminalität (mit Befugnissen, diesen Katalog auszuweiten)
  • Festigung der Stellung des Hohen Vertreters für eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitk  - GASP (wer eigenmächtig verhandelt, wie Kreisky in den 70ern oder zuletzt Jörg Haider, ist dann vielleicht schon ein Terrorist?)
  • kein Vetorecht mehr v nationalen Parlamenten und Regierungschefs in der Außenpolitik
  • Begründung der Europäischen Verteidigungsagentur


Als Beispiel dafür, wie die EU die Bürger schon immer belogen hat (und das Verschweigen in Absprache mit hörig gemachten Medien dürfte unbedenklich so eingestuft werden können), stellt der webmaster dem Leser Belege dafür zur Verfügung, dass die EU die Erweiterung der neuen Mitgliedstaaten (Polen, CZ, Slowakei, Ungarn etc.) ohne Information der Bürger und ohne öffentliche Beratung seitens deren Repräsentanten wirtschaftlich bereits Mitte der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts vorweg genommen hat (offizelles Anschlussdatum der jüngsten Mitgliedstaaten: 1. 5. 2004); Desgleichen gibt es bereits jetzt den wirtschaftlichen Anschluss der Türkei, und zwar durch Zollunion seit 1996:

BESCHLUSS Nr. 1/95 DES ASSOZIATIONSRATES EG-TÜRKEI über die Durchführung der Endphase der Zollunion (96/142/EG) laut EU-Amtsblatt L 035 vom 13. Feb. 1996

Freihandelsabkommen mit Polen, unterzeichnet am 16/12/1991, Inkrafttreten mit 1. Feb. 1994 (nennenswerte Wirksamkeitseinschränkungen nur hinsichtlich Landwirtschaft)

Freihandelsabkommen mit Polen, unterzeichnet am 16/12/1991, Inkrafttreten mit 1. Feb. 1994 (nennenswerte Wirksamkeitseinschränkungen nur hinsichtlich Landwirtschaft) - bibliographische Angaben

Abschließend noch drei links, nämlich zu zwei Plattformen gegen den EU-Reformvertrag sowie zu einer Informationsplattform über die EU, sowie Vertragsmaterialien:

Plattform "Rettet Österreich!" sowie EU-Kritik vom "NFÖ"

EU-Reformvertrag - endgültige offizielle Version (Amtsblatt C 306 v 17.12.2007)

Endlich   nach    einigen  Monaten    auch    eine   leserfreundliche   Version  des Vetrages von Lissabon - wenn   auch   nicht  offiziell, sondern von der "FOUNDATION FOR EU DEMOCRACY",  und nur in Englisch.

Für Puzzle-Spieler die Vorgängerverträge - 'Nizza' nicht im Volltext:

EU-Vertrag & EG-Vertrag - Stand Nizza (Amtsblatt C 80 v 10.3.2001, laut BGBl III 2003/4)

EU-Vertrag & EG-Vertrag - Stand Amsterdam (Amtsblatt C 340 v 10.11.1997)

Tipps für's Schnellverfahren: Durchsuchen Sie die Nizza-Änderungen nach Vorkommen der Buchstabenfolge 'mehrheit'. Rufen Sie auch die Amsterdam-Fassung auf, und steigen Sie dort in die Kapitelübersicht ein. Sie werden feststellen, dass von Mehrheit noch bei Nizza zum einen nur in der Aussen-, der Handels- und Wirtschaftspolitik die Rede ist, insbes. ggü Drittstaaten oder internat. Organisationen. Zum anderen wird 'mehrheitliches' nur in der Sozialpolitik, in Regelungen zur EU-Bürokratie und zum EU-Parlamentarismus erwähnt (EURATOM einmal ausgeklammert). Wenn von Befürwortern davon die Rede ist, dass schon bisher in großartigen 137 Bereichen Mehrheitsentscheidungen vorgesehen sind, so trifft das nur unter Einbeziehung des Sekundärrechts, also insbes. der Richtlinien, zu. Hier werden Äpfel mit Birnen vermengt!

Auf der gesamten EU-website gibt es keine konsolidierte(=aktualisierte) Gesamtfassungen der Verträge nach Amsterdam, sondern nur konsolidierte Artikeln, so dass man  hunderte Artikeln zusammenstoppeln müsste, um eine lesbare aktualisierte Fassung zu erhalten. Welcher berufstätige Bürger, der anders als die EU-Politiker sein Geld erwirtschaften muss, wird dafür die Muße aufbringen? - Na dann Prost, auf Glasnost und Perestroika!


Erstveröffentlichung: 2008-03-31;   zuletzt aktualisiert: