Die Hatz'
gegen die eingesessene Bevölkerung
Es ist hoch an der Zeit, einmal
den maroden Zustand der geistigen
Verteidigung unserer abendländischen Werte anzusprechen. So
sind etwa unsere demokratischen Grundrechte bei der Mitbestimmung des
Bürgers darüber, welche und wieviele Menschen sich ihm in
jenem Ordnungsraum, über den er von Verfassungs wegen mitbestimmen
darf, beigesellen dürfen, dergestalt marginalisiert, dass ihm
nicht viel mehr als ein "Ihr Kinderlein kommet"-Refrain gestattet ist,
will er nicht zu den Geächteten außerhalb des
Verfassungsbogens gehören.
Dem Bürger - er kusche doch
endlich! - habe es nicht zu interessieren, wenn durch Zuwanderung ein
kultureller Underground genährt wird, der schon als Minderheit
jegliche kulturell oder religionssoziologisch gegnerische Kritik als
todeswürdige Provokation ahndet, und als Mehrheit eigenen
Minderheiten keinen gesellschaftlichen Einfluss zugesteht, wie aus der
Geschichte, den derzeitigen islamistischen Gesellschaftsordnungen und
den gegenwärtig verkündeten Dogmen islamistischer Geistlicher
zu entnehmen ist.
Der Leser möge kurz innehalten und überlegen, woran es wohl
liegen mag, dass es zwar zulässig ist, von christliche Klerikern
weit zurückliegender Jahrhunderte zu sagen, sie hätten sich
(implizit: nach heutigen Maßstäben) unsittlich oder
blutschänderisch verhalten, es aber geächtet wird, über
einen islamischen Glaubenslehrer zu sagen, dass er ein zu junges
Mädchen geehelicht hätte, was nach heutigen
Maßstäben eben als Kindesschändung bezeichnet
wird, oder dass er eigentlich Feldherr statt Geistlicher gewesen
wäre oder er Besiegte grausam hingerichtet hätte. - Noch
dazu, wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit einem niedrigen
Heiratsalter in vielen islamistischen Ordnungen bisher besteht.
§
283 des österreichischen Strafgesetzes lautet:
(1) Wer öffentlich auf eine Weise,
die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen
Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu
einer solchen Kirche
oder
Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem
Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu
bestrafen, wer öffentlich gegen eine der
im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich
zu machen sucht.
Der Autor bekennt
sich zu einer feindseligen Haltung, soweit es sich um
Auslegungen des islamischen Glaubens handelt, die in das Naturrecht der
individuellen Lebensgestaltung eingreifen, wie etwa Benutzung der Frau
als Reproduktionsmedium, Ehrenmorde, Zwangsehen, Zwangsbeschneidungen,
Steinigungen (egal ob jetzt von Abgefallenen, Homosexuellen oder
Ehebrechern),
Auspeitschungen von Ketzern, Ehebrechern, Alkoholkonsumenten,
Tugenddelinquenten, nicht zuletzt die Verstümmelung von
Kleinkriminellen. Der Autor verurteilt
zugleich jedwede
außergesetzlich gewalttätige oder auch nur gegen
Fundamentalrechte verstoßende Handlungen gegen
Andersdenkende und
auch Andersgläubige, ungeachtet einer ggf fehlenden
Gegenseitigkeit. Der Autor hat sogar Sympathie für die sittlichen
Ansätze des Islam, stimmt aber deren realpolitischer Umsetzung
nicht zu. Der Islam möge eine friedvolle Entwicklung in Richtung
Sanftmut und Verinnerlichung/Vergeistigung in seinen
Ursprungsländern durchlaufen, bevor ein kulturelle Wechselwirkung
hierzulande angezeigt ist.
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Ein Schleier der
Einschüchterung hat sich über das Land gelegt, die
unausgesprochene Devise lautet offenbar, besser nicht aufzufallen. Es
ist die große Zeit jener Vertreter der politischen Klasse, die
noch nie verhaltene Leidenschaft
für Werte und Grundsätze eingebracht haben und nun
plötzlich erkennen, wie anregend es sich doch mit den
Repräsentanten der islamischen Elite bzw Intelligenzia parlieren
lässt. - Sicher waren die Kamingespräche von Churchill und
Roosevelt mit Stalin von vergleichbarer erbaulicher Qualität.
Der
Bürger habe gefälligst auch seine Bedenken - frei nach
Nestroy - an die Leine der Gedankenfreiheit zu nehmen, wenn ihm anhand
der Vorkommnisse in Frankreich vor Augen geführt wird, welche
Auswirkungen ein massiver Zuzug von Mittellosen hat. In Frankreichs
Vorstädten sind sogar die Polizisten Freiwild, ganz zu schweigen
die eingesessene Bevölkerung. Wo immer massenweise Arme zuziehen,
ist die Revolte der nachfolgenden Generation vorgezeichnet, da es
überdurchschnittlichen Fleißes oder Ausdauer, besonderer
Geschicklichkeit und wohl auch ein wenig des glücklichen Zufalles
bedarf, um eine deutlich höhere Einkommensstufe zu erreichen. Da
das Überdurchschnittliche schon dem Wortsinn nach nicht allen
gegeben ist, kann eine Vermischung, die abgeschlossene Integration,
allenfalls erst nach etlichen Generationen eintreten.
Darauf, dass Sozialarbeiter ihre Stunde gekommen sehen, die da meinen,
man bräuchte bloß nur einen von ihnen jeder
Einwanderungsfamilie zuteilen, und schon entstünden
Musterbürger wie aus Lehm geformt, darauf soll hier gar nicht
näher eingegangen werden, nein.
Ich wende mich besser den oberschlauen Politruks zu, die uns
einfältig zu belehren versuchen, es müsse doch durch Zuzug
das Pensionssystem gesichert werden. Dieses Pensionssystem ist in der
Tat in einer prekären Lage, doch rührt dies vielmehr daher,
dass das Ausmaß der gesamthaft finanzierbaren Pensionsleistungen auch in einem Umlagesystem von einer
mathematischen Gesetzmäßigkeit des Verhältnisses
zwischen langjährigem Wirtschaftswachstum, Beitragsdauer,
Beitragshöhe, Leistungshöhe und Leistungsdauer abhängt.
Wer über die Maßgeblichkeit dieser Faktoren für das
Pensionsniveau hinwegtäuschen möchte, ist ein übler
Demagoge. Vermerkt sei, dass das Pensionssystem auf bisherigem Niveau -
trotz der gestiegenen Lebenserwartung - deshalb gerade noch leistbar war, weil es
über viele Legislaturperioden hinweg ein deutlich kräftigeres Wachstum gab, als
wir es zu Beginn dieses Jahrtausends über etliche Jahre
(plus/minus 2%) erleben mussten. (Man bedenke jedoch, dass Wachstum
nach dem Willen der Ökopriester fortan als Sünde zu gelten
hat!)
Das Pensionssystem kann aber nicht durch üble Demagogie gerettet
werden, aufgrund welcher die Einwanderung forciert wird, da die
Einwanderer, so sie nicht viele Kinder haben, die auch ertragsstarke
Arbeit finden, genauso einmal im Alter versorgt werden müssen.
Auch sichert selbst eine durchschnittliche Geburtenrate von 2,2 Kindern
pro Frau nicht die Finanzierbarkeit des Pensionssystems, wenn nicht dem
Umstand der fortlaufend steigenden Ruhezeiten Rechnung getragen wird.
Denn wenn auch eine Sozialversicherung Lasten solidarisch auszugleichen
hat, kann sie sich nicht über wirtschaftliche Grenzen
hinwegsetzen. Wird das Problem nicht offen angegangen, wird es versteckt über die Geldentwertung
gelöst. Schon jetzt stehen den Apparatschicks in der Bemessung der
Preisindices (VPI)
etliche nicht gänzlich objektivierbare Spielräume, somit
Manipulationsspielräume, offen - womit die Behandlung der
statistischen Problematik im Zusammenhang mit den sogenannten
"Qualitätsanpassungen" angesprochen wird.
Abschließend sei den auf
Regimentsunkosten besonders Noblen, Feinsinnigen noch
ausgerichtet:
Verfolgung, die zur Asylaufnahme aus humanitären Gründen
berechtigt, kann in Österreich nach
allgemeinen Denkgesetzen nur vorliegen, wenn ein
Flüchtender unsere Bodengrenze mit den Häschern an seinen
Fersen passiert, allenfalls auch, wenn ein Flüchtender sich
für einen Flug von seinem Heimatflughafen aus in letzter Minute
unter die Passagiere gemengt oder in den Gepäcksraum geschmuggelt
hat, der zufällig gerade
nach Österreich führt. Ansonsten gibt es wohl überwiegende Komfortgründe
für Verfolgte, gerade
Österreich aufzusuchen - und sei es durch einen Flug
über viele Landesgrenzen hinweg. - Wer wollte es akzeptieren, dass
sich jemand in seine Wohnung mit der Begründung einquartiert, es
sei hier komfortabler? Beim Kollektivvermögen "Staat" soll das
aber durchgehen!?
Erstveröffentlichung: 2008-04-06; zuletzt aktualisiert:
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